In letzter Zeit wächst die Nachfrage nach einem dauerhaften Wohnsitz oder einer Staatsbürgerschaft eines der EU-Länder. Im Folgenden zeigen wir in Form einer Vergleichstabelle die Merkmale der Erlangung eines Daueraufenthalts und/oder der Staatsbürgerschaft in der EU.
| Land | Anforderungen |
| 1. Österreich
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Es gibt keine direkte Regel in der Gesetzgebung, dass Investitionen die Grundlage für die Staatsbürgerschaft sind, ABER der Staat kann die Staatsbürgerschaft an Personen “verleihen”, die:
– 2-4 Millionen Euro in Kultur, Sport oder Bildung investiert; – ab 10 Millionen Euro in die Industrie mit der Schaffung von Arbeitsplätzen investiert. Jeder Fall wird individuell betrachtet, die Investition garantiert keine positive Entscheidung über die Verleihung der Staatsbürgerschaft. Dokumentüberprüfungszeitraum : ca. 12-18 Monate; – Das Bestehen des Deutschtests ist nicht erforderlich (für Nicht-Investoren gilt die Regel: Sprachkenntnisse sind erforderlich); – Doppelte Staatsbürgerschaft ist nicht erlaubt. |
| 2. Belgien | – Es gibt keine genaue Höhe der Investition, sie hängt von der Registrierung des Unternehmens und der Größe des genehmigten Kapitals ab ( die Schaffung von Arbeitsplätzen für Mitarbeiter im etablierten Unternehmen ist von Vorteil ). Aufgrund der Gewerbeanmeldung können Sie eine befristete Aufenthaltserlaubnis bekommen;
– Die Frist für den Erhalt einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis endet nach 5 Jahren Aufenthalt mit einer befristeten Aufenthaltserlaubnis ( Voraussetzung für eine Mindestaufenthaltsdauer in Belgien ); – Die belgische Staatsbürgerschaft kann nach 5 Jahren ständigem Wohnsitz in Belgien erworben werden; – Es ist nicht erforderlich, den belgischen Sprachtest zu bestehen; – Doppelte Staatsbürgerschaft ist erlaubt. |
| 3. Bulgarien | – Die Mindestanlage beträgt 250.000 (512.000) Euro;
– Qualifizierte Anlagen ( ein qualifizierter Anleger als Subjekt einer besonderen Anlegerkategorie, ausgestattet mit bestimmten Rechten und Pflichten im Rahmen seiner Teilnahme am Finanzmarkt ), deren Umfang: -250.000 Euro für Unternehmen (nur vorübergehender Aufenthalt); -300.000 Euro für Immobilien (nur vorübergehender Aufenthalt); – 512.000 Euro Privat-/Staatsanleihen (Daueranleihen); -1 Million Euro Privat-/Staatsanleihen ( Staatsbürgerschaft in 1-2 Jahren ); – Investitionen müssen innerhalb von 5 Jahren getätigt werden. – Produktionszeitraum: 3 Monate ( unter Berücksichtigung von 5 Jahren Investition); – Es ist nicht erforderlich, den Bulgarisch-Sprachtest zu bestehen (als allgemeine Regel für Nicht-Investoren müssen Sie die Sprache beherrschen); – Doppelte Staatsbürgerschaft ist erlaubt. |
| 4. Griechenland | -Der Kauf von Immobilien in Griechenland zu minimalen Kosten wird etwa 250.000 Euro betragen ( Immobilien müssen einer Person gehören, die beabsichtigt, in Zukunft die Staatsbürgerschaft zu erlangen );
– Wenn der Eigentümer die Immobilie über eine juristische Person erworben hat, muss der Antragsteller ( der beabsichtigt, die Staatsbürgerschaft zu erhalten ) 100 % der Anteile des Unternehmens besitzen; -Daueraufenthalt wird in Fällen gewährt, in denen der Eigentümer ein Bürger ist, der kein EU-Bürger ist, durch eine oder mehrere juristische Personen, wenn er der alleinige Eigentümer oder Anteilseigner dieser Unternehmen ist; – Bezugsdauer : 2 Monate und kann nach 5 Jahren unbegrenzt verlängert werden; – Es ist nicht erforderlich, den Griechisch-Sprachtest zu bestehen (als allgemeine Regel für Nicht-Investoren müssen Sie die Sprache beherrschen); – Doppelte Staatsbürgerschaft ist erlaubt. |
| 5. Dänemark | – Die Mindestinvestition beträgt 100.000 bis 100 Millionen (unbegrenzt) Euro; – Qualifizierte Investitionen können in neue oder bestehende dänische Wirtschaftstätigkeiten in diesen Sektoren getätigt werden: – Marine und Schiffbau – Immobilien und Bauwesen – Forschung und Technologie – Autos und Maschinen – Erhaltener Zeitraum von ungefähr 1 Monat; – Daueraufenthalt kann nach 5 Jahren Aufenthalt in Dänemark erlangt werden; – Die dänische Staatsbürgerschaft kann nach 9 Jahren ununterbrochenem Aufenthalt erworben werden; -Nichtes ist erforderlich, den dänischen Sprachtest zu bestehen (als allgemeine Regel für Nicht-Investoren – Sie müssen die Sprache beherrschen); – Doppelte Staatsbürgerschaft ist erlaubt. |
| 6. Estland | – Die Mindestanlage beträgt 100.000 Euro;
– Qualifizierte Investition in ein neues bestehendes oder bestehendes estnisches Unternehmen mit der Anforderung, Arbeitsplätze zu schaffen; – eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis kann nach 5 Jahren Aufenthalt in Estland ausgestellt werden; – Die estnische Staatsbürgerschaft kann nach 8 Jahren Aufenthalt erworben werden; – Es ist nicht erforderlich, den Estnisch-Sprachtest zu bestehen (als allgemeine Regel für Nicht-Investoren müssen Sie die Sprache beherrschen); – Doppelte Staatsbürgerschaft ist nicht erlaubt. |
| 7. Irland | – Mindestanlage in Höhe von 500.000 Euro;
– Qualifizierte Investitionen: – Anleihen in Höhe von 1 Mio. EUR zu einem Zinssatz von 0 %; – Investitionen in Unternehmen von 500.000 Euro innerhalb von 3 Jahren; – Investmentfonds von 500.000 Euro; – Immobilieninvestmentfonds in Höhe von 2 Mio. EUR an einem irischen Unternehmen, das an der irischen Börse notiert ist; – gemischte Anlage in Wohnimmobilien mit einem Mindestwert von 450.000 Euro und einer Direktanlage von 500.000 Euro in eine Emigrant-Investor-Anleihe, was eine Mindestanlage von 950.000 Euro impliziert; – Gemeinnützige Mittel – 400.000 Euro, in denen 5 oder mehr Personen ihren Beitrag für ein relevantes Projekt bündeln. – Wohnsitzerfordernisse : Berechtigte Personen müssen Irland mindestens einmal alle 12 Monate besuchen. – Frist für die Vorlage der Unterlagen: 2 Monate; – Daueraufenthalt kann nach 5 Jahren erteilt werden; – Die irische Staatsbürgerschaft kann nach 5 Jahren Aufenthalt erworben werden (und bereits eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis haben); – Es ist nicht erforderlich, einen Irisch-Sprachtest zu bestehen (als allgemeine Regel für Nicht-Investoren müssen Sie die Sprache beherrschen); – Doppelte Staatsbürgerschaft ist erlaubt. |
| 8. Spanien | – Mindestanlage – 1 Million Euro in Aktien von börsennotierten spanischen Unternehmen oder nicht börsennotierten Unternehmen;
-Kauf von Immobilien in Spanien, mindestens 500.000 Euro pro Antragsteller; – Unternehmensinvestitionen müssen mindestens eine der folgenden drei Bedingungen erfüllen: – Schaffung von Arbeitsplätzen als direkte Folge von Investitionen; – sozioökonomische Auswirkungen an dem geografischen Ort, an dem die Aktivität durchgeführt wird; – technologischer oder wissenschaftlicher Einfluss; – Es ist kein spanischer Sprachtest erforderlich (als allgemeine Regel für Nicht-Investoren müssen Sie die Sprache beherrschen); – Doppelte Staatsbürgerschaft ist erlaubt. |
| 9. Italien | – Mindestanlage von 2 Millionen Euro in Staatsanleihen;
-Investition von mindestens 1 Mio. EUR in öffentliche Projekte wie Kultur, Bildung, Einwanderung, Forschung und Entwicklung sowie Kunst- und Kulturerbeprojekte; -Gültigkeitsdauer: 2 Jahre mit der Möglichkeit der Verlängerung um weitere 3 Jahre; -Es ist nicht erforderlich, den Italienisch-Sprachtest zu bestehen (als allgemeine Regel für Nicht-Investoren – Sie müssen die Sprache beherrschen); – Doppelte Staatsbürgerschaft ist erlaubt. |
| 10. Zypern
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– Am gebräuchlichsten und einfachsten ist es, in Immobilien auf Zypern zu investieren. Sein Mindestbetrag beträgt 300.000 EUR (um einen dauerhaften Wohnsitz zu erhalten) und 500.000 EUR (um die Staatsbürgerschaft zu erhalten);
– Der Investor hat das Recht, Wohnimmobilien in Zypern zu pachten; – Die Dauer der Erlangung einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis: 2 Monate (ebenfalls ziemlich schnell); -Aufenthaltsvoraussetzungen: Besuch Zyperns mindestens einmal im Jahr; -Daueraufenthaltserlaubnis ist auf unbestimmte Zeit gültig ; – Es ist nicht erforderlich, einen griechischen oder türkischen Sprachtest zu bestehen (als allgemeine Regel für Nicht-Investoren müssen Sie die Sprache beherrschen); – Doppelte Staatsbürgerschaft ist erlaubt. |
| 11. Lettland
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– Die Mindestinvestition in Immobilien als Grundlage für die Ausstellung einer befristeten Aufenthaltserlaubnis beträgt 250.000 Euro ;
– Nachdem Sie 5 Jahre mit einer befristeten Aufenthaltserlaubnis gelebt haben, können Sie eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis erhalten ; – Unter den Bedingungen eines ständigen Aufenthalts müssen Sie sich mindestens 2 Monate in einem Jahr in Lettland aufhalten; – Es ist nicht erforderlich, den Lettisch-Sprachtest zu bestehen (als allgemeine Regel für Nicht-Investoren müssen Sie die Sprache beherrschen); – Doppelte Staatsbürgerschaft ist erlaubt. |
| 12. Litauen
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– Um einen Daueraufenthalt zu erhalten, muss ein Ausländer zunächst eine befristete Aufenthaltserlaubnis haben, und die litauische Staatsbürgerschaft kann nach 5 Jahren Daueraufenthalt erworben werden;
– Eine befristete Aufenthaltserlaubnis kann auf der Grundlage einer Gewerbeanmeldung in Litauen erhalten werden; – Die Mindestgröße des genehmigten Kapitals des Unternehmens beträgt 28.000 Euro ; -Erhaltszeitraum: 2 bis 4 Monate; Es ist nicht erforderlich, den litauischen Sprachtest zu bestehen (als allgemeine Regel für Nicht-Investoren müssen Sie die Sprache beherrschen); – Doppelte Staatsbürgerschaft ist nicht erlaubt (d.h. Sie müssen die ukrainische Staatsbürgerschaft aufgeben, wenn Sie die litauische Staatsbürgerschaft erhalten. |
| 13. Luxemburg
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– Sie können eine befristete Aufenthaltserlaubnis auf der Grundlage von Investitionen erhalten:
-Investition von 500.000 Euro in ein bestehendes oder neu gegründetes Unternehmen -Investition von 3.000.000 EUR in ein Finanzinstitut oder im Zusammenhang mit der Verwaltung -Investition von 20.000.000 EUR in Form einer Kaution -Gültigkeitsdauer: 3 Jahre; – Es ist nicht erforderlich, einen Test in deutscher oder französischer Sprache zu bestehen (für Nicht-Investoren gilt die Regel, dass Sie die Sprache beherrschen müssen); – Doppelte Staatsbürgerschaft ist erlaubt. |
| 14. Malta
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– Es gibt viele Programme zur Erstellung einer befristeten Aufenthaltserlaubnis und einer dauerhaften Aufenthaltserlaubnis;
-Das erste ist das Malta Global Residence Program (eine Person mietet oder kauft Immobilien und zahlt eine Verwaltungsgebühr von 6.000 Euro, erhält dafür eine befristete Aufenthaltserlaubnis); – Die zweite – Malta Residence and Visa Program Regulations (ein Investor investiert in maltesische Staatsanleihen, mietet oder kauft Immobilien in Malta, zahlt eine Verwaltungsgebühr für die Teilnahme am Programm und erhält dadurch einen dauerhaften Wohnsitz); – Es gibt auch ein drittes Programm für diejenigen, die sofort die maltesische Staatsbürgerschaft erlangen möchten. Das Individualinvestor-Programm (der Investor zahlt einen Beitrag zum Sonderfonds für nationale Entwicklung, kauft Immobilien in Malta und investiert in Wertpapiere maltesischer Unternehmen); – Wohnsitzerfordernis: keine in Malta (bei Erlangung eines Daueraufenthalts auf der Grundlage von Investitionsprogrammen, da es auch auf der Grundlage der “Einbürgerung” möglich ist – d.h. Sie müssen mindestens 5 Jahre in Malta leben, um einen Daueraufenthalt zu erhalten ); – Mindestinvestition (für Dauerwohnsitz) ab 250.000 Euro; – Sprachtests für Maltesisch und Englisch sind nicht erforderlich ; – Doppelte Staatsbürgerschaft ist erlaubt . |
| 15. Niederlande
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-Mindestinvestition: 1,25 Millionen Euro in ein Unternehmen in den Niederlanden;
die Investition muss einen Wert für die niederländische Wirtschaft haben (der Wert wird von der spezialisierten Agentur für Unternehmertum bestimmt); – Eine befristete Aufenthaltserlaubnis wird für 1 Jahr ausgestellt mit dem Recht auf jährliche Verlängerung; – Doppelte Staatsbürgerschaft ist erlaubt . |
| 16. Deutschland
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-Investition ist die Grundlage für eine befristete Aufenthaltserlaubnis, nicht für einen dauerhaften Aufenthalt.
-Mindestinvestition in das Unternehmen: 25.000 Euro – (Vorlage des Businessplans ist zwingend erforderlich). -Herstellungszeitraum: 3 Monate für 1 Jahr. Wenn das Geschäft 3 Jahre lang rentabel ist, können Sie die Erlaubnis sofort um 2 Jahre verlängern. – Das Recht auf Daueraufenthalt – nach 5 Jahren Aufenthalt. -Kenntnisse der deutschen Sprache sind sowohl für den Daueraufenthalt als auch für die Staatsbürgerschaft zwingend erforderlich. – Doppelte Staatsbürgerschaft ist erlaubt (in bestimmten Fällen ) . |
| 17. Polen
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– Aufgrund von Investitionen gibt es in Polen keine festen Wohnsitze. Es gibt eine befristete Aufenthaltserlaubnis aufgrund der Gründung eines Unternehmens in Polen durch einen Ausländer (der Umsatz des Unternehmens muss mindestens 10.000 Euro/Jahr betragen);
-Bezugsfrist: 3 Wochen für 1-2 Jahre; – Daueraufenthaltsrecht: nach 5 Jahren ununterbrochenem Leben; -Staatsbürgerschaft: nach 10 Jahren Aufenthalt; -Kenntnisse der deutschen Sprache sind sowohl für den Daueraufenthalt als auch für die Staatsbürgerschaft zwingend erforderlich. -Doppelte Staatsbürgerschaft: erlaubt. |
| 18. Portugal
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Erhalten Sie zuerst eine befristete Aufenthaltserlaubnis und nach 5 Jahren einen dauerhaften Aufenthalt. Gründe für eine befristete Aufenthaltserlaubnis:
· Gründung einer Gesellschaft mit einem Grundkapital von 500.000 Euro oder Beteiligung an einer solchen Gesellschaft mit einem ähnlichen Anteil. Schaffung von mindestens 10 Arbeitsplätzen · Kauf von Immobilien in Höhe von 350-500.000 Euro (je nach Standort) – entweder für eine Einzelperson oder für ein portugiesisches Unternehmen, bei dem der Antragsteller Gründer ist. Das Recht auf Daueraufenthalt – nach 5 Jahren; Das Recht auf Staatsbürgerschaft – 1 Jahr nach Erhalt eines ständigen Wohnsitzes. Sprachen : Portugiesischkenntnisse sind sowohl für die Staatsbürgerschaft als auch für den Daueraufenthalt erforderlich (Test bestehen). Doppelte Staatsbürgerschaft : nicht erlaubt. |
| 19. Rumänien
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· Mindestanlage 50.000 € (keine Limits)
· Qualifizierte Investitionen Geschäftliche oder kommerzielle Tätigkeit durch ein neues oder bestehendes rumänisches Unternehmen und die Schaffung von 10 dauerhaften Arbeitsplätzen in Sektoren wie Immobilien, Fertigung, Fertigung, Landwirtschaft, Informationstechnologie, Chemie, Metalle, Energie, Automobil. Bezugsdauer: für 1 Jahr mit jährlicher Verlängerung Wohnsitzerfordernis: keine Das Recht auf Daueraufenthalt – nach 5 Jahren ununterbrochenem Aufenthalt (Sie können innerhalb von 5 Jahren bis zu 10 Monate vom Land abwesend sein) Rumänische Staatsbürgerschaft – nach 8 Jahren durch Einbürgerung Doppelte Staatsbürgerschaft: erlaubt |
| 20. Slowakei
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– Gründe für die Erlangung einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis in der Slowakei:
– Durchführung von Geschäftstätigkeiten; – Eine der zuverlässigsten und optimalen Möglichkeiten, einen dauerhaften Wohnsitz zu erhalten, ist die Eröffnung eines Unternehmens in der Slowakei; – Doppelte Staatsbürgerschaft: erlaubt. |
| 21. Slowenien
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Die Investition ist die Grundlage für die Erlangung einer befristeten Genehmigung unter folgenden Bedingungen:
· Eröffnung einer Gesellschaft mit einem eingetragenen Kapital von 50.000 €, oder · Einen EU-Bürger oder jemanden mit Arbeitserlaubnis einstellen und ihm für 6 Monate den Mindestlohn zahlen, oder · Das Einkommen Ihres Unternehmens für sechs Monate muss mindestens 10.000 Euro betragen. Bezugsdauer: für 1 Jahr mit jährlicher Verlängerung Daueraufenthaltsrecht: nach 5 Jahren Staatsbürgerschaft: nach 10 Jahren |
| 22. Ungarn
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Die Erlangung eines dauerhaften Aufenthalts auf der Grundlage von Investitionen bestand bis März 2017, jetzt wurde sie aufgehoben.
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| 23. Frankreich
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Frankreich gewährt keinen dauerhaften Wohnsitz aufgrund von Investitionen in den Kauf von Immobilien oder Staatsanleihen.
Nur aktive Investitionen in den Kauf eines Gewerbes oder eine Firmenregistrierung. Es gibt ein französisches Tech-Visum für Investoren: Die Investitionssumme beträgt mindestens 300.000 Euro Der Anleger muss mindestens 10 % des Unternehmens besitzen, in das er investiert. Zunächst wird eine befristete Aufenthaltserlaubnis für 4 Jahre erteilt. Das Recht auf Daueraufenthalt: nach 5 Jahren ununterbrochenem Leben, ausgestellt für 10 Jahre Staatsbürgerschaftsrecht: nach 10 Jahren Doppelte Staatsbürgerschaft: erlaubt |
| 24. Kroatien
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Die Mindestanlagesumme beträgt 50.000 Euro
Investitionen in kleine, mittlere und große kroatische Unternehmen in den folgenden Sektoren: ü Automobilindustrie u Tourismus ü Zubereitung von Speisen ü Logistik Metalle ü Informationstechnologien ü Dienstleistungen ü Textil ü Energie ü Immobilien Bezugsfrist: 2 Monate Das Recht auf Daueraufenthalt – nach 5 Lebensjahren Das Recht auf Staatsbürgerschaft – nach 10 Jahren Doppelte Staatsbürgerschaft: erlaubt |
| 25. Tschechische Republik
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Zunächst wird eine befristete Aufenthaltserlaubnis auf der Grundlage eines Investitionsvisums eingeholt.
· Mindestinvestition von 100.000 € in ein neues oder bestehendes tschechisches Unternehmen. · Eingangsfrist: 1 Monat · Residenzpflicht: keine Das Recht auf Daueraufenthalt – nach 5 Jahren Aufenthalt in der Tschechischen Republik mit einer befristeten Aufenthaltserlaubnis Staatsbürgerschaft – nach 10 Jahren Aufenthalt Doppelte Staatsbürgerschaft: erlaubt |
| 26. Schweden
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Es gibt einen sog Self-Employed Residence Permit (SERP) für diejenigen, die planen, ein Unternehmen in Schweden zu eröffnen. Es ist für einen Ausländer nicht möglich, Geschäfte in Schweden zu tätigen, ohne zuvor diese „Genehmigung“ eingeholt zu haben (d. h. nicht wie in der Ukraine: Sie gründen ein Unternehmen, beantragen eine Arbeitserlaubnis – Sie erhalten eine Genehmigung und genau das Gegenteil).
Schwedisch- oder Englischkenntnisse sind zwingende Voraussetzung . Der Zeitraum, für den dieses Zertifikat ausgestellt wird, ist nicht festgelegt, aber bei der Einreichung von Dokumenten müssen Sie einen Businessplan für mindestens die nächsten 2 Jahre vorlegen. Das Recht auf Daueraufenthalt – nach 5 Jahren Aufenthalt in Schweden. Das Recht auf Staatsbürgerschaft – nach 5 Jahren Aufenthalt mit festem Wohnsitz. Doppelte Staatsbürgerschaft: erlaubt, es sei denn, das zweite Land verbietet dies. |