Am 25. März 2020 verhängte die Regierung in der Ukraine für 30 Tage den Ausnahmezustand und verlängerte die landesweite Quarantäne bis zum 24. April 2020. Wie wird es sich auf Ausländer auswirken, die in der Ukraine geblieben sind?
Ab heute sind in der Ukraine Kontrollpunkte für den Personenverkehr über die Staatsgrenze hinweg geschlossen und der Personenflugverkehr ist verboten, außer zum Schutz nationaler Interessen und zur Erfüllung internationaler Verpflichtungen. Infolgedessen war eine große Anzahl von Ausländern gezwungen, auf dem Territorium der Ukraine zu bleiben.
In diesem Zusammenhang hat das Außenministerium der Ukraine geklärt, ob Ausländer während der gesamten Quarantänezeit außerhalb der Ukraine freigelassen werden.
Das Ministerium teilt mit, dass sich das Verfahren zur Prüfung solcher Beschwerden ausländischer Bürger nicht ändert. Jeder Ausländer muss sich bei der Botschaft seines Landes in der Ukraine bewerben und seine Absicht, die Ukraine zu verlassen, mitteilen. Gleichzeitig muss der Ausländer die Notwendigkeit der Ausreise aus der Ukraine begründen. Das Ministerium wird jeden solchen Antrag in Zusammenarbeit mit der Botschaft des jeweiligen Landes gesondert prüfen, um sowohl für den Ausländer als auch für die Interessen der Gesundheitssicherheit die optimale Entscheidung zu treffen.
Gleichzeitig möchten wir Sie daran erinnern, dass Ausländer, die die Ukraine aufgrund der Quarantäne nicht rechtzeitig verlassen konnten, nicht verwaltungsrechtlich haftbar gemacht werden. Das Strafverfolgungsverbot gilt auch für jene Ausländer, die es versäumt haben, beim Migrationsdienst fristgerecht eine Verlängerung ihres Aufenthalts in der Ukraine oder einen Umtausch einer befristeten/unbefristeten Aufenthaltserlaubnis zu beantragen. Alle Ausländer können die Frage des rechtlichen Aufenthaltsstatus in der Ukraine innerhalb von 30 Tagen nach Ende der Quarantäne regeln.