Ab dem 1. Januar 2022 müssen Ausländer bei der Beantragung von Visa biometrische Daten angeben. Es wird auch angegeben, was genau als biometrische Daten gilt, die bei der Ausstellung eines Visums erfasst werden. Dabei handelt es sich insbesondere um digitalisierte Fingerabdrücke von 10 Fingern beider Hände und ein digitalisiertes Gesichtsbild (Foto) eines Ausländers und Staatenlosen. Der Ausländer wird diese biometrischen Daten persönlich übermitteln.
Sowohl ausländische diplomatische Institutionen der Ukraine (Botschaften und Konsulate) als auch externe Dienstleister (Visumzentren) wurden ermächtigt, biometrische Daten zu sammeln.
Gemäß den neuen Änderungen besteht der Visumantrag eines Ausländers aus:
- Visumantragsformular;
- Dokumente, die für die Erteilung eines Visums erforderlich sind;
- sowie biometrische Daten.
Es gibt jedoch bestimmte Kategorien von Ausländern, für die die Verpflichtung zur Bereitstellung biometrischer Daten nicht gilt:
– Personen mit Diplomaten- oder Dienstpass;
– Personen, die das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben;
– Personen, die aus humanitären Gründen in die Ukraine einreisen.
Diese Ausländer müssen eine Farbfotokarte mit den Maßen 10 x 15 Zentimeter vorlegen.
Auch Personen mit körperlichen Behinderungen reichen nach Möglichkeit Abdrücke aller verfügbaren Finger ein.
Bei der Einreichung von Dokumenten für ein Visum zur Einreise in die Ukraine scannt die Person, die die Dokumente akzeptiert, die Fingerabdrücke des Ausländers und fotografiert das Gesicht des Antragstellers (oder scannt die bereitgestellte Fotokarte). Danach erfasst eine solche verantwortliche Person die erhaltenen biometrischen Daten im Visa-Informations- und Telekommunikationssystem.
Wir weisen darauf hin, dass die Weigerung des Antragstellers, seine biometrischen Daten zu deren Fixierung zu übermitteln, die Grundlage für die Entscheidung über die Verweigerung der Visumerteilung ist.
Wichtig sind auch Änderungen in der Bestimmung zur Prüfungsfrist des Beschwerdeschreibens mit der Bitte, den Visumantrag erneut zu prüfen. Ein solches Schreiben wird innerhalb von 60 Tagen nach Erhalt der Entscheidung über die Ablehnung der Erteilung eines Visums (vorher – innerhalb von 2 Monaten) eingereicht.
Außerdem wird auf gesetzlicher Ebene die Frist für die erneute Prüfung des Visumantrags festgelegt, die nicht länger als 10 Arbeitstage ab dem Datum des Eingangs des Beschwerdeschreibens dauern sollte. Dies ist ein äußerst wichtiger Punkt, da früher keine Abflüsse vorgesehen waren, was zu einer gewissen Unsicherheit bei der Prüfung von Berufungsschreiben führte. So könnte der Bewerber beispielsweise monatelang auf eine erneute Prüfung warten oder gar keine Antwort auf seine Bewerbung erhalten.
Wenn aufgrund der Ergebnisse einer erneuten Prüfung des Visumantrags entschieden wird, die Erteilung eines Visums abzulehnen, ist die erneute Einreichung eines Einspruchsschreibens nicht zulässig. In diesem Fall muss der Ausländer mit dem erforderlichen Dokumentenpaket erneut einen Antrag stellen, um ein Visum für die Ukraine zu erhalten.