Die “erzwungene Rückkehr” und “erzwungene Ausweisung” ist ein System administrativer und rechtlicher Maßnahmen, die darauf abzielen, Ausländer, die sich illegal in der Ukraine aufhalten, dazu zu zwingen, das Hoheitsgebiet der Ukraine gegen ihren Willen und ihren Wunsch zu verlassen
Die Gründe für eine Entscheidung über die erzwungene Rückkehr und Ausweisung von Ausländern in ihr Herkunftsland oder einen Drittstaat sind
- Handlungen, die gegen die Gesetzgebung der Ukraine über die Rechtsstellung von Ausländern und Staatenlosen verstoßen;
- Handlungen, die den Interessen der Gewährleistung der nationalen Sicherheit der Ukraine oder dem Schutz der öffentlichen Ordnung zuwiderlaufen;
- Wenn es notwendig ist, um die Gesundheit, die Rechte und die legitimen Interessen der ukrainischen Bürger zu schützen;
- Inhaftierung von Ausländern durch die staatlichen Grenzschutzbehörden innerhalb der kontrollierten Grenzgebiete beim Versuch oder nach dem illegalen Überschreiten der Staatsgrenze der Ukraine;
- Nichtbefolgung einer Entscheidung über die zwangsweise Rückführung eines Ausländers innerhalb der festgelegten Frist ohne triftige Gründe.
Die zwangsweise Rückführung und Ausweisung erfolgt durch Entscheidung des
- des staatlichen Migrationsdienstes der Ukraine;
- des Staatlichen Grenzschutzdienstes der Ukraine;
- des Sicherheitsdienstes der Ukraine;
- der Nationalen Polizei der Ukraine.
DIE ENTSCHEIDUNG ÜBER DIE ZWANGSWEISE RÜCKFÜHRUNG UND AUSWEISUNG VON AUSLÄNDERN KANN MIT EINEM EINREISEVERBOT IN DIE UKRAINE FÜR DREI, FÜNF, ZEHN ODER MEHR JAHRE VERBUNDEN SEIN
Gegen ein Einreiseverbot in die Ukraine kann innerhalb von 30 Tagen Widerspruch eingelegt werden. Dies kann entweder durch eine höhere staatliche Behörde oder ein Gericht geschehen. Solange der Einspruch anhängig ist, bleibt die Entscheidung in Kraft. Erst wenn die Entscheidung über das Einreiseverbot aufgehoben ist, kann die betreffende Person in die Ukraine einreisen.
WARUM SOLLTEN SIE DIE HILFE EINES ANWALTS FÜR EINWANDERUNGSRECHT IN ANSPRUCH NEHMEN?
Die Einwanderungsanwälte unseres Unternehmens lösen Streitigkeiten dieser Art in der Regel außergerichtlich und sparen so Zeit und Geld für unsere Mandanten.
Falls erforderlich, sorgen sie für einen wirksamen Rechtsbehelf gegen die Entscheidung über das Einreiseverbot in die Ukraine – sowohl bei einer höheren Behörde als auch vor einem Gericht.
Die Wahl der Strategie zur Vertretung der Interessen des Mandanten in diesem Fall hängt von den Gründen für das Einreiseverbot ab. Das Gleiche gilt für Rechtsmittel gegen die Abschiebung und Ausweisung von Ausländern aus der Ukraine.
WIE WIR IHNEN HELFEN KÖNNEN:
- Beratung;
- Rechtsmittel gegen Abschiebung und Ausweisung;
- Aufhebung des Einreiseverbots oder Verkürzung der Verbotsdauer;
- Interessenvertretung bei staatlichen Aufsichtsbehörden.