Auf dem Territorium der Ukraine geborene Kinder erhalten eine Geburtsurkunde. Die Bescheinigung selbst ist ein Dokument, das nur die Tatsache bestätigt, dass die Geburt eines Kindes registriert wurde, und kein automatischer Erwerb der ukrainischen Staatsbürgerschaft.
Die ukrainischen Rechtsvorschriften, insbesondere das Gesetz der Ukraine „Über die Staatsbürgerschaft der Ukraine“, sehen vor, dass ein ukrainischer Staatsbürger eine Person ist, deren Eltern oder einer der Elternteile zum Zeitpunkt ihrer Geburt ukrainische Staatsbürger waren. Das bedeutet, wenn beide Elternteile (oder mindestens einer von ihnen) am Tag der Geburt des Kindes ukrainische Staatsbürger waren, ist das Kind auch ukrainischer Staatsbürger.
Das Verfahren zum Erwerb der ukrainischen Staatsbürgerschaft
Wenn das Kind von Eltern geboren wurde, die Staatsbürger der Ukraine sind, ist für das Kind keine zusätzliche Staatsbürgerschaftsbestätigung erforderlich. Ein solches Kind gilt vom Moment seiner Geburt an als ukrainischer Staatsbürger.
Was aber tun, wenn ein Elternteil Ukrainer und der andere Ausländer oder Staatenloser ist? In diesem Fall muss zusätzlich die ukrainische Staatsbürgerschaft des Kindes bestätigt werden. Dieser Vorgang wird als Registrierung der Staatsbürgerschaft durch Geburt bezeichnet.
Das Ergebnis dieses Verfahrens ist der Erhalt einer Bescheinigung über die Registrierung einer Person als Bürger der Ukraine, die ein Dokument ist, das die ukrainische Staatsbürgerschaft des Kindes bestätigt. In diesem Fall gilt das Kind ab dem Zeitpunkt seiner Geburt auch als ukrainischer Staatsbürger.
Um diese Bescheinigung zu erhalten, ist es notwendig, sich persönlich bei der zuständigen Abteilung des Staatlichen Migrationsdienstes der Ukraine am Wohnort (registrierter Wohnsitz) des Antragstellers zu bewerben. Der Antragsteller ist in solchen Fällen der Elternteil, der ukrainischer Staatsbürger ist.
Zu den Dokumenten, die dem Migrationsdienst vorgelegt werden müssen, gehören:
- Reisepass des Antragstellers, eines Bürgers der Ukraine (wenn der Reisepass die Form eines Personalausweises hat, wird auch eine Wohnsitzregistrierungsbescheinigung beigefügt);
- Geburtsurkunde des Kindes. Es ist wichtig, sich daran zu erinnern, dass bei der Geburt eines Kindes im Ausland die Geburtsurkunde ins Ukrainische übersetzt und diese Übersetzung notariell beglaubigt werden muss.
Wir weisen darauf hin, dass die von den zuständigen Behörden eines ausländischen Staates ausgestellte Urkunde legalisiert werden muss (durch Anbringen eines Apostille-Stempels oder durch konsularische Beglaubigung).
Der Antrag auf Registrierung des Erwerbs der Staatsbürgerschaft wird bei der Einreichung der Unterlagen beim Migrationsdienst ausgefüllt. Es lohnt sich auch, ein Foto des Kindes in der Größe 10×15 cm hinzuzufügen.
Auch wenn der zweite ausländische Elternteil eine befristete oder unbefristete Aufenthaltserlaubnis hat, kann eine Kopie eines solchen Dokuments vorgelegt werden.
Es sei daran erinnert, dass der Erwerb der ukrainischen Staatsbürgerschaft durch Minderjährige (Kinder zwischen vierzehn und achtzehn Jahren) nur mit ihrer Zustimmung erfolgen kann.
Die Prüfung von Dokumenten zum Erwerb der Staatsbürgerschaft durch den Migrationsdienst kann bis zu 3 Monate dauern.
Eine Bescheinigung über die Registrierung einer Person als Bürger der Ukraine ist erforderlich für:
- Registrierung des Wohnorts des Kindes;
- Ausstellung eines Passes eines Bürgers der Ukraine in Form eines Personalausweises;
- Reisepass eines Bürgers der Ukraine für Reisen ins Ausland.
Darüber hinaus bietet der Erwerb der Staatsbürgerschaft durch ein Kind ausländischen Eltern zusätzliche Möglichkeiten, eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis in der Ukraine zu erhalten, und nach fünfjährigem ununterbrochenem Aufenthalt auf dem Territorium der Ukraine sogar die Möglichkeit, die ukrainische Staatsbürgerschaft zu erwerben.